Die KFZ-Haftpflichtversicherung
Ob PKW, LKW oder Motorrad - ohne eine Haftpflichtversicherung darf kein motorisiertes Fahrzeug auf die Straße. Der Haftpflichtschutzschutz ist unabdingbar, damit im Falle eines Unfalls das Opfer angemessen entschädigt werden kann.
Die KFZ-Haftpflicht zahlt für alle Schäden, die Sie anderen beim Gebrauch Ihres Fahrzeugs zufügen. Das können Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder im Fall bleibender Gesundheitsschäden auch eine lebenslange Rente sein.
Natürlich sind auch die Kosten für Abschleppen und Reparatur oder die Wiederbeschaffungskosten für das Fahrzeug des schuldlosen Unfallgegners versichert. Braucht der Geschädigte während der Reparaturzeit einen Mietwagen, wird auch dieser innerhalb bestimmter Grenzen von der KFZ-Haftpflicht des Verursachers bezahlt.
Hohe Deckungssummen im SchadensfallAußerdem prüft die Haftpflichtversicherung grundsätzlich, ob die Ansprüche des Unfallopfers berechtigt sind - unberechtigte oder überhöhte Forderungen wehrt sie mit juristischen Mittel ab.
Als Mindestversicherungssumme sieht der Gesetzgeber in der KFZ-Haftpflicht 2,5 Millionen Euro pro Person (7,5 Mio. insgesamt) vor. Sachschäden müssen bis 500.000 Euro versichert sein, Vermögensschäden bis 50.000 Euro. Die vertraglichen Deckungssummen der Versicherer sind in der Praxis jedoch deutlich höher.
Gute Kfz-Versicherungen punkten mit starken Leistungen
Wer zu einem preiswerteren Kfz-Versicherer wechselt, spart oft viel Geld. Die heiße Wechsel-Phase hat begonnen: Wer sich im neuen Jahr bei einem günstigeren Anbieter versichern will, muss den bestehenden Vertrag in der Regel bis zum 30. November kündigen. Bei der Wahl des Kfz-Versicherers sollte man aber nicht nur auf den Preis achten, sondern auch auf das Kleingedruckte im Vertrag. Extrabillige K... [
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