
Die Grundlagen
Rund 90 Prozent aller Deutschen sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Als Arbeitnehmer mit höchstens 4.237,50 Euro Monatsgehalt (oder 50.850 Euro im Jahr / Stand 2012), müssen Sie sich gesetzlich krankenversichern. Falls Ihr Einkommen mindestens ein Jahr lang diese Grenze übersteigt oder als beruflich Selbstständiger können Sie in die private Krankenversicherung wechseln. Auch als beihilfeberechtigter Beamter sind Sie in der Regel privat krankenversichert.
Seit 2009 gilt der allgemeine BeitragssatzSeit 1. Januar 2009 zahlen alle gesetzlich Versicherten zunächst den gleichen Beitragssatz für ihre Krankenversicherung. Dieser Einheitsbeitrag beträgt 15,5 Prozent vom Bruttoeinkommen. 14,6 Prozent übernehmen Sie und Ihr Arbeitgeber je zur Hälfte, die restlichen 0,9 Prozent tragen Sie als gesetzlich Versicherter alleine. Insgesamt zahlen Sie aus eigener Tasche also 8,2 Prozent Ihres Einkommens für Ihre gesetzliche Krankenversicherung (Stand 2011).
Ihre Familie ist mitversichertDie Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherer sind fast identisch. Bezahlt wird das medizinisch Notwendige, dazu gibt es je nach Kasse Zusatzleistungen wie Kostenübernahme für homöopathische Behandlungen, für besondere Gesundheitschecks und einiges mehr. Ihre Familienangehörigen ohne oder mit nur geringem Einkommen sind in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übrigens beitragsfrei mitversichert - anders als in der privaten Krankenversicherung, die für jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag verlangt.