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Mieter ist für Umzugsschaden verantwortlich

Wer umzieht, ist finanziell für alle Schäden verantwortlich, die seine Helfer beim Umzug verursachen. Das gilt auch dann, wenn ihn persönlich keinerlei Schuld an den Umzugsschäden trifft. Dies hat das Amtsgericht Gummersbach jetzt klargestellt (Az. 10 C 169/09).

Ein Mann zog in eine gerade gemietete Wohnung ein. Zwei Bekannte, die ihm beim Umzug halfen, beschädigten beim Transport eines Schranks den Notschalter im Aufzug des Mietshauses. Die Reparatur kostete gut 800 Euro. Der Vermieter forderte Schadenersatz in dieser Höhe vom Mieter, denn der sei für das Verschulden seiner Umzugshelfer verantwortlich. Zusätzlich verwies der Vermieter auf eine Klausel im Mietvertrag, wonach der Mieter automatisch für alle Schäden durch etwaige Besucher haftet. Der Mieter weigerte sich dennoch zu zahlen, denn er habe den fraglichen Schaden gar nicht selbst verursacht. Der Vermieter solle sich mit seiner Forderung direkt an die beiden Helfer wenden. Es kam zum Rechtsstreit, das Gericht verurteilte den Mieter zur Zahlung des Umzugsschadens.

Ein Mieter müsse beim Umzug dafür sorgen, dass keine allgemein zugänglichen Gebäudeteile wie Treppenhaus oder der Aufzug beschädigt werden, so das Gericht. Im verhandelten Fall habe der Mieter den Schaden zwar nicht persönlich verursacht, die Umzugshelfer seien aber seine Erfüllungsgehilfen gewesen. Aus rechtlicher Sicht müsse sich der Mieter das Verschulden von Erfüllungshilfen genauso zurechnen lassen wie eigenes Verschulden. Es bleibe ihm selbst überlassen, bei den Umzugshelfern Regress einzufordern. Der Mieter muss den Umzugsschaden aber erst einmal aus eigener Tasche ersetzen. Tipp: Achten Sie darauf, dass Ihre private Haftpflichtversicherung ausdrücklich auch für Schäden durch Umzugshelfer aufkommt. Lassen Sie sich jetzt von Ihrem Finanzexperten beraten!

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